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Ziele der GAP

Das EU-Recht gibt für die nationalen GAP-Strategiepläne folgende allgemeine Ziele vor:

  • Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet;
  • Unterstützung und Stärkung von Umweltschutz, einschließlich der biologischen Vielfalt, und Klimaschutz sowie Beitrag zur Verwirklichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der Union, einschließlich ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris;
  • Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.

 

Diese werden durch 9 spezifische Ziele untersetzt:

a) Einkommensunterstützung und -stabilisierung sowie Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe auch im Hinblick auf die Ernährungssicherheit;

b) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beibehaltung der Marktorientierung;

c) Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette;

d) Beitrag zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel;

e) Nachhaltige Entwicklung und effiziente Nutzung von Ressourcen;

f) Beitrag zu Natur- und Landschaftsschutz;

g) Förderung von Junglandwirtinnen, Junglandwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum;

h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, sozialer Integration und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten einschließlich der Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;

i) Gesellschaftliche Erwartungen an Ernährung und Gesundheit.

 

Diese 9 spezifischen Ziele werden durch das Querschnittsziel „Förderung von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“ unterstützt.