Auch die Investitionen des Europäischen Union sollen ausschließlich in ökologisch nachhaltigen Vorhaben fließen und die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der EU beachten.
Mit dem sog „Do-no-significant-harm (DNSH)-Prinzip“ soll sichergestellt werden, dass Investitionen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltziele verursachen.
Weiterführende Informationen
Umsetzung des DNSH-Prinzips im Brandenburger EFRE
Achim Wolf

