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Umfrage offen: EU-Kommission holt öffentliche Meinungen zur Beihilfe-Regelungen im Agrarsektor ein

Die EU-Kommission plant die Grenze für De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor anzuheben. Die Grenze für geringfügige Beihilfen wurde zuletzt 2019 auf 20.000 Euro pro Unternehmen für 3 Jahre angehoben. Für Förderzahlungen unter dieser Summe gelten als nicht marktverzerrend. Diese Förderungen sind für die Fördernehmer erheblich unbürokratischer zu verwalten.

Um dem Inflationsdruck gerecht zu werden, sehen erste Pläne eine Erhöhung für 37.000 Euro pro Unternehmen und 3 Jahre vor. Die Entscheidung durch Meinungen der EU-Bürger*innen unterstützt werden. Deshalb läuft noch bis zum 21. Juli eine öffentliche Konsultation, an der Sie unter diesem Link  teilnehmen können. Eine Stellungnahme des BMEL finden in dieser Pressemitteilung.