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Richtlinie „Mobilität II“ zur Förderung klimafreundlicher ÖPNV-Angebote geht an den Start

Die Richtlinie des MIL für die Schaffung klimafreundlicher Angebote im kommunalen ÖPNV im Land Brandenburg und zur Stärkung der ÖPNV-Infrastruktur im Lausitzer Revier (Richtlinie Mobilität II) ist am 15. August 2024 in Kraft getreten. Anträge auf Förderung können ab dem 2. September 2024 über das ILB-Kundenportal eingereicht werden. Gefördert werden Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg als Aufgabenträger von öDA gemäß Artikel 2 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 für den kommunalen ÖPNV (§ 3 Absatz 1, 3 ÖPNV-Gesetz). Ebenso werden Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen im Lausitzer Revier gefördert.

Ziele des Programms sind:

  • eine Verbesserung der Nachhaltigkeit, Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Brandenburg, insbesondere durch die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit dem Umstieg von konventionellen Antriebsarten der Fahrzeuge des kommunalen ÖPNV auf emissionsfreie Antriebe
  • Unterstützung von Unternehmen des ÖPNV bei der Bewältigung der Investitionsausgaben auf dem Weg zu grüner Mobilität
  • Stärkung des ÖPNV einschließlich der Verbesserung der Mobilitätsketten im Lausitzer Revier

Weiterführende Informationen auf der Website des ILB Mobilität II