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Richtlinie Innovation in Brandenburg: Anträge ab 03. März 2025 möglich

Für die Geräteförderung in der EFRE-Richtlinie Innovation in Brandenburg (IiB) sind von 03. März bis zum 30.04.2025 wieder Anträge möglich. In diesem Teil der Richtlinie werden Brandenburgische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Brandenburg, sowie interregionale Agrarforschungsanstalten bei Investitionen in Geräte unterstützt, die für Forschung, Entwicklung oder Innovation benötigt werden. Die Förderquote beträgt 60 Prozent.

Für die Förderung von Baumaßnahmen ist eine fortlaufende Antragstellung möglich.

Weiter Informationen auf der Website der ILB