Im Zuge der Omnibuspakete zur Bürokratieentlastung für Unternehmen, die in diesem Jahr von der EU-Kommission veröffentlicht wurden, schlägt die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie vor. Die sogenannten SMCs (Small Mid-Cap Enterprises) siedeln sich zwischen den klassischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Großunternehmen an. Sie bezeichnen Unternehmen, die formal keine KMU mehr sind, aber nicht die gleichen Ressourcen und Strukturen wie Großunternehmen aufweisen.
Laut Vorschlag sind SMCs Unternehmen, die zwischen 250 und 749 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz zwischen 50 Mio. EUR und 150 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme zwischen 43 Mio. EUR und 129 Mio. EUR aufweisen.
Diese SMCs sollen im Vergleich zu Großunternehmen deutlich entlastet werden, indem
- dieselben Vorgaben bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie für KMU gelten,
- eine vereinfachte Prospektpflicht in Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen und Börsengängen gilt,
- und indem sie von Sorgfalts- und Rückverfolgungspflichten in der Lieferkette, sowie Registrierungspflichten für Importeure gelockert werden.
Außerdem soll ein Helpdesk eingerichtet werden, der die SMCs bei Handelsbeschwerden im Bereich von Dumping und Subventionen unterstützt.
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Achim Wolf

