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Keine qualifizierte Mehrheit bei EU-Abstimmung zu Ausnahmen für GLÖZ 8

Der Vorschlag der EU-Kommission, in diesem Jahr von dem verpflichtenden Mindestanteil an Brachflächen zum Schutz der Artenvielfalt und Böden (GLÖZ 8) abweichen zu können, wurde durch die Mitgliedstaaten nicht angenommen. Deutschland hatte zunächst für den Vorschlag geworben, sich bei der Abstimmung aber aufgrund von Veränderungen des ersten Vorschlags enthalten.

Die Pressemitteilung des BMEL finden Sie hier.