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EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wurde beschlossen

Der Rat der Umweltminister der EU-Staaten hat am 17. Juni dem Gesetz zur Wiederstellung der Natur zugestimmt. Es verpflichtet alle Mitgliedstaaten ihre Ökosysteme in einen naturnahen Zustand zu versetzen. Damit soll der Biodiversitätsverlust aufgehalten werden. Bis 2030 sollen 20 % der Land- und Meeresflächen wiederhergestellt werden, bis 2050 soll der Anteil der wiederhergestellten Ökosysteme bei 90 % der Fläche liegen. Grundlage für die Wiederherstellungsvorhaben sind nationale Pläne, die in den nächsten Jahren entwickelt und beschlossen werden müssen. Ein erster Schritt ist in Deutschland das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz. Das Gesetz ist Teil des Green New Deal der EU.