Die EU-Kommission überprüft die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die AGVO regelt, welche staatlichen Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich mit dem Binnenmarkt der EU vereinbar sind. Diese Beihilfen müssen dann nicht von der Kommission bewilligt werden.
Die Konsultation ist bis zum 6. Oktober 2025 offen: Zur Konsultaion
Weitere Informationen zur Überarbeitung der AGVO: Zur Pressemitteilung der KOM
Achim Wolf

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