Als Reaktion auf die Proteste der Landwirt*innen im Frühjahr haben nun auch die EU-Mitgliedsstaaten den Lockerungen der Umweltstandards in der GAP zugestimmt. Damit ist der Weg für die Senkung der Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) frei. Im Einzelnen sind Regelungen für Dauergrünlanderhalt, Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung, Fruchtfolge und Flächenstilllegung betroffen. Weitere Details finden Sie hier.
Achim Wolf

