Am 2. August hat das BMEL den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission eingereicht. Der Antrag beinhaltet Anpassungen für die Konditionalität, die Direktzahlungen und insbesondere Neuerungen bei den Öko-Regelungen. Diese Neuerungen sollen größere Anreize für die nachhaltige Bewirtschaftung in den Betrieben setzen und die Regelungen sollen einfacher in die Bewirtschaftungspraktiken integriert werden können. Weitere Details in der Meldung des BMEL.
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Achim Wolf

