„Gründungsgehalt“ und „Innovationsimpuls“ sind neue Bestandteile der Gründung innovativ Richtlinie. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert. Weitere Informationen auf der Website der ILB https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/gruendung-innovativ-2022/
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Das Projekt KBS wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg
Achim Wolf
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