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Änderung der Bäder-Richtlinie in Kraft: Frei- und Kombibäder nun auch förderfähig

Mit der am 10.07.2026 in Kraft getretenen Änderung zur Förderrichtlinie können ab sofort auch Zuwendungen für die energetische Sanierung von Freibädern sowie Kombibädern (Hallenbäder mit einem Freibadanteil) beantragt werden.

Zu detaillierten Informationen zur Förderung