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Abstimmung zum Vorschlag der EU-Kommission Abweichung GLÖZ 8

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen in diesem Jahr von dem verpflichtenden Mindestanteil an Brachflächen zum Schutz der Artenvielfalt und Böden (GLÖZ 8) abweichen können. Der Vorschlag wird nun mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Deutschland wirbt dafür den Vorschlag anzunehmen.

Die Pressemitteilung des BMEL finden Sie hier.