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Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Mit der Charta der Grundrechte definiert die Europäische Union einen rechtlich verbindlichen Katalog von Bürgerfreiheiten, Grundrechten und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger. Dabei sind auch Schutzbereiche geregelt, die das Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, wie den Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf Bildung, die Rechte von Kindern und älteren Menschen, das Recht auf eine gute Verwaltung oder die Gewährleistungen im Arbeitsrecht.
An die neu formulierten Grundrechte sind einerseits die Organe der Europäischen Union gebunden, andererseits auch die Mitgliedstaaten, wenn sie EU-Recht ausführen.