Content-Page.php
StartseiteGlossar

Glossar

A

Antidiskriminierung

im Kontext der EU-Förderung sind Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu ergreifen. Außerdem sollen Maßnahmen zur Überwindung von durch soziale Ausgrenzung und Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen gefördert werden, um ihnen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ebenso muss die Umsetzung der Förderung im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen.

B

Begleitausschuss (BGA)

Der Gemeinsame Begleitausschuss ist ein Gremium der Partnerschaft beim Einsatz der EU-Fonds im Land Brandenburg, welches die Umsetzung der EU-Fonds überwacht und die Fortschritte bei der Zielerreichung bewertet.

Beihilfe

Als „Beihilfen“ (Subventionen) gelten öffentliche Zuwendungen, die dem Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Beispiele sind zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften. Beihilfen an Unternehmen sind nur zulässig, soweit sie sich nicht negativ auf den innergemeinschaftlichen Wettbewerb auswirken. In Beihilferegelungen, beispielsweise sog. Gruppenfreistellungsverordnungen, hat die Europäische Kommission festgelegt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Fördermaßnahmen statthaft sind.

Bereichsübergreifende Grundsätze

Bereichsübergreifende Grundsätze werden in der Förderperiode 2021 bis 2027 Aufgaben bzw. Zielstellungen benannt, die prinzipiell bei der Planung und Umsetzung der Programme und Vorhaben in den entsprechenden Politikbereichen berücksichtigt werden müssen. In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurde dafür der Begriff Querschnittsziele genutzt.

C

Charta der Grundrechte

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein umfassender Katalog an Grund- und Menschenrechten der Bürger*innen der Europäischen Union. Die Europäische Union und alle ihre Organe und Untergliederungen sind durch diese Charta umfassend verpflichtet (Artikel 51), die dort verankerten Grundrechte zu achten. Die Grundrechtecharta trat 2009 gemeinsam mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft. Sie gilt in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU als bindendes Recht.

D

De-Minimis

Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission.

DNSH

DNSH ist das Prinzip der Vermeidung erheblicher Umweltbeeinträchtigungen (englisch: Do-No-Significant-Harm, abgekürzt DNSH). DNSH bedeutet, dass Maßnahmen und Aktivitäten zu einem Nachhaltigkeitsziel beitragen müssen, ohne den anderen Nachhaltigkeitszielen zuwiderzulaufen.

E

EFRE

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente der europäischen Kohäsionspolitik. Er wurde 1975 eingerichtet, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen der Union gemindert und die Lebensbedingungen in den strukturschwächsten Regionen verbessert werden.

ESF+

Der Europäische Sozialfonds (ESF+) ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration seiner Bürger in Europa.

Europäische Säule Sozialer Rechte

Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) ist seit ihrer Veröffentlichung 2017 der gemeinsame Kompass für ein koordiniertes Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Sie soll dazu beitragen, Ungleichheiten innerhalb der EU zu reduzieren, die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU zu verbessern und den sozialen Schutz zu stärken.

Europatag

Als Europatag werden zwei Tage im Jahr bezeichnet, an denen ein Feiertag für die Europäische Einigung begangen wird: Der 5. Mai erinnert an die Gründung des Europarates 1949, während man am 9. Mai der Schuman-Erklärung von 1950 und damit der Ursprünge der Europäischen Union gedenkt.

F

Fonds

Mit den verschiedenen Fonds setzt sich die Europäische Union für soziale Inklusion, regionale und städtische Entwicklung sowie die Entwicklung des ländlichen Raums ein. Fonds sind die "Fördertöpfe" u.a. für die Gemeinsame Agrarpolitik zur Unterstützung der Landwirtschaft und in die Kohäsionspolitik zur regionalen Entwicklung in den EU-Mitgliedstaaten.

G

Gender Mainstreaming

Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Gender-Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Menschen aller Geschlechter bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung durchzusetzen

Gleichstellung von Männern und Frauen

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundsatz der Europäischen Union, der neben diversen Rechtsvorschriften, Verträgen und Bekundungen, primär in Titel III „Gleichheit“ Artikel 23 – „Gleichheit von Frauen und Männern“ in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert ist.

Grundlegende Voraussetzungen

Jedes Förderprogramm beruht auf grundlegenden Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Dazu zählen u.a. wirksame Mechanismen für die Überwachung des Markts für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie zur Anwendung von der Vorschriften für staatliche Beihilfen, aber auch die Einhaltung der Charta der Grundrechte.

H

Horizon Europa

Horizont Europa ist das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für die Jahre 2021 bis 2027. Die Inhalte orientieren sich an wichtigen gesellschaftlichen Fragestellungen wie zum Beispiel Gesundheit, nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung. Ein zentrales Ziel ist es, Exzellenz in der europäischen Wissenschaft zu fördern.

Horizontale Ziele

Übergreifende Hauptprinzipien bei der Umsetzung von EU-Förderung: (1) die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; (2) die Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming; (3) die Bekämpfung von Diskriminierung; und (4) die Einhaltung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Klimaabkommens.

I

INTERREG

Interreg ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), welche auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und benachbarten Nicht-EU-Ländern abzielt.

J

Jugendgarantie

Aufgrund einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2013 haben alle Mitgliedstaaten die EU-Jugendgarantie umgesetzt. Damit soll jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Schulabschluss oder nachdem sie arbeitslos geworden sind ein hochwertiges Angebot für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Weiterbildungsmöglichkeit oder ein Praktikum gemacht werden.

K

KMU

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

Kofinanzierung

Die meisten EU-Förderprogramme gewähren für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung, sondern verlangen den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 % des gesamten Investitions- oder Projektvolumens. Kofinanzierung ist somit Voraussetzung für die Erteilung eines Bewilligungsbescheides.

Kohäsionspolitik

Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Mit den Strukturfonds trägt die EU zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und zum Abbau regionaler Ungleichgewichte bei. Etwa ein Drittel der Mittel des EU-Haushalts, des sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens, werden für die Kohäsions- und Strukturpolitik eingesetzt. Für den Förderzeitraum 2021-2027 stehen für die Strukturfonds EU-weit rund 378 Milliarden Euro zur Verfügung

L

Liassabon-Strategie

Im Jahr 2000 wurde die Lissabon-Strategie verabschiedet. Ihr Ziel war es, die Europäische Union bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten und nachhaltigsten wissensbasierten Wirtschaft weltweit zu machen. Das Nachfolge-Programm der Lissabon-Strategie ist die Strategie "Europa 2020".

M

MFR - Mehrjähriger Finanzrahmen

Der MFR ist der mittelfristige Finanzrahmen der EU mit einer derzeit 7-jährigen Laufzeit. In ihm wird die maximale Gesamtsumme der für die 7 Jahre zur Verfügung stehenden Finanzmittel festgelegt. Zugleich werden im MFR das maximale Haushaltsvolumen der EU-Jahresbudgets sowie die Obergrenzen der einzelnen Ausgabenrubriken und somit die Struktur und die Gewichtung der EU-Ausgaben festgelegt.

N

N+2, N+3

Es gibt bei der EU-Förderung die sogenannte „n+x“-Regelung. Das bedeutet, dass anschließend an den festgelegten Förderzeitraum („n“) „x“ weitere Jahre zur Verfügung stehen, um die Förderperiode zu Ende zu führen. In der Förderperiode 2014-2020 war dies „n+3“. Das bedeutet, dass zum Jahresende 2023 das Programm vollständig mit der Europäischen Kommission abgerechnet sein muss – bis dahin aber noch Projekte genehmigt und durchgeführt werden können.

O

Öko-Regelung

Die Öko-Regelungen, eines der neuen Elemente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023–2027, unterstützen Landwirtinnen und Landwirte bei Bewirtschaftungsmethoden, die die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf Umwelt und Klima möglichst gering halten, und sie helfen auch bei der Entwicklung von nachhaltigeren Betriebsmodellen.

P

Partnerschaftsprinzip

Das Partnerschaftsprinzip in der EU-Förderung dient dazu, die Transparenz von Entscheidungen und die Effizienz der Förderung zu erhöhen. Danach begleiten Partner der Zivilgesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner und einschlägige Behörden die EU-Förderprogramme von der Vorbereitung bis zum Abschluss.

Partnerschaftsvereinbarung

Die Partnerschaftsvereinbarung zeigt auf, wie EU-Mittel, unter anderem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), in den deutschen Bundesländern investiert werden können. Sie ist die Grundlage für die Umsetzung der Strukturfonds in Deutschland.

Programme

Unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen und sektoralen Besonderheiten wird die EU-Förderung in sogenannten Programmen konkretisiert. Die Grundlage bildet eine gemeinsame Förderstrategie, die in der Partnerschaftsvereinbarung für die Umsetzung der Strukturfonds in Deutschland festgehalten ist. Darin werden vor allem die strategische Ausrichtung für alle Förderprogramme und die Vorkehrungen für einen wirksamen und effizienten Einsatz der Mittel dargelegt.

Q

Querschnittsziele

Mit Querschnittszielen wurden in der Förderperiode 2014 bis 2020 Aufgaben bzw. Zielstellungen benannt, die prinzipiell bei der Planung und Umsetzung der Programme und Vorhaben in den entsprechenden Politikbereichen berücksichtigt werden müssen. In der Förderperiode 2021 bis 2027 wird dafür der Begriff "Bereichsübergreifende Grundsätze" genutzt.

R

Richtlinien

Richtlinien bzw. Förderrichtlinien sind interne Verwaltungsvorschriften, mit denen die förderpolitischen (Rahmen-)Programme konkretisiert und deren Abwicklung regelt.

S

Strukturfonds

Mit den Strukturfonds trägt die EU zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und zum Abbau regionaler Ungleichgewichte bei. Etwa ein Drittel der Mittel des EU-Haushalts, des sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens, werden für die Kohäsions- und Strukturpolitik eingesetzt. Für den Förderzeitraum 2021-2027 stehen für die Strukturfonds EU-weit rund 378 Milliarden Euro zur Verfügung

T

Transnationale Projekte

Die transnationale Zusammenarbeit wird in der EU durch Projekte finanziell gefördert und unterstützt. Diese Projekte tragen wesentlich zur europäischen Integration bei und dienen zur Realisierung der Leitbilder und Zielsetzungen europäischer Raumordnung. Mit EU-Mitteln sind transnationale bzw. grenzüberschreitende Projekte förderfähig, d.h. Projekte, die vollständig oder teilweise in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. mit europäischen Partnern durchgeführt werden.

Transparenz

Die Angaben über die Empfänger von EU-Mitteln werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Über das Finanztransparenzsystem werden die Namen der Empfänger von Geldern, die von der Europäischen Kommission verwaltet werden, sowie die ausgezahlten Beträge im Internet veröffentlicht. Die Kommission aktualisiert die Website zum 30. Juni jeden Jahres. Auch zu den auf nationaler Ebene verwalteten Fördermitteln müssen die Namen der Empfänger veröffentlicht werden. Dazu gehören die Gelder, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, sowie der Strukturfonds vergeben werden.

U

Übergangsverordnung GAP

Beim ELER wurde der Übergang in die neue Förderperiode von einem zweijährigen Übergangszeitraum geprägt. Das Herzstück des Übergangszeitraumes ist die Verlängerung der bestehenden Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) über die Jahre 2021 und 2022, bei denen die EU-Rechtsvorschriften des Zeitraums 2014 - 2020 weiter angewendet werden und die Zahlungen an die Begünstigten ohne Unterbrechung aus „neuem Geld“ des MFR 2021 - 2027 erfolgen.

V

Verordnungen

Eine Verordnung hat nach Art. 288 Absatz 2 AEUV „allgemeine Geltung“. Das bedeutet, dass eine Verordnung eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten generell-abstrakt regelt. Darüber hinaus ist eine solche Verordnung „in allen ihren Teilen verbindlich“ und sie „gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat“. Ein Umsetzungsakt durch die Mitgliedstaaten ist also nicht erforderlich.

W

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Die Stärkung wirtschaftliche, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist eines der wesentlichen Ziele der EU. Sie widmet einen bedeutenden Teil ihrer Tätigkeiten und Mittel der Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen, insbesondere in Bezug auf die ländlichen Gebiete, die vom industriellen Wandel betroffenen Gebiete.

Z

Zusätzlichkeit

Das Prinzip der Zusätzlichkeit bzw. Additionalität besagt, dass Finanzmittel der EU nur unter der Voraussetzung bereitgestellt werden, dass hierdurch keine öffentlichen Strukturausgaben eines Staates ersetzt werden. Dies bedeutet, dass EU-Mittel nur zusätzlich zu den nationalen Pflichtaufgaben eingesetzt werden dürfen.

Zuwendung

Unter Zuwendungen versteht man Leistungen des Bundes und der Länder an Stellen außerhalb der jeweiligen Bundes- oder Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Man unterscheidet zwischen Institutioneller Förderung ( Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers) und Projektförderung (Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind).