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Die GAP in Brandenburg (ELER & EGFL)

Mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2. Säule der GAP) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) (1. Säule der GAP) wird die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umgesetzt. ELER-Projekte werden durch nationale – Bundes- und/oder Landesmittel kofinanziert. EGFL-Mittel (Direktzahlungen, Ökoregelungen und sektorielle Programme) sind überwiegend Direktzahlungen ohne nationale Kofinanzierung.

Im Vergleich zu den vorherigen Förderperioden gibt es in der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 einen nationalen GAP-Strategieplan, die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) auf regionaler bzw. Länderebene entfallen. Dieser Struktur folgend wurde auf Bundesebene (im Verantwortungs-/Geschäftsbereich des BMEL) eine nationale Verwaltungsbehörde benannt, die für die effiziente und ordnungsgemäße Umsetzung des GAP-Strategieplans verantwortlich ist. Ebenfalls auf Bundesebene wurde ein nationaler Begleitausschuss eingesetzt, der die Umsetzung des GAP-SP überwacht und je nach Konstellation zu verschiedenen Einzelaspekten Stellungnahmen abgibt bzw. diese prüft. Deutschland hat aufgrund seiner föderalen Struktur und der in vielen Bereichen vorhandenen regionalen Elemente des GAP-SP von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf regionaler bzw. Länderebene sowohl Verwaltungsbehörden als auch Begleitausschüsse einzurichten.  So obliegt es etwa den regionalen Verwaltungsbehörden, die Kriterien für die Vorhabenauswahl festzulegen und dementsprechend den regionalen Begleitausschüssen, hierzu Stellung zu nehmen (der nationale BGA seinerseits wird hiervon durch den regionalen BGA wiederum in Kenntnis gesetzt).

Für die Umsetzung der 2. Säule der GAP stehen Brandenburg und Berlin in der Förderperiode 2023 – 27 insgesamt 715.800.138 Mio. Euro zu Verfügung, davon 518.585.435 Mio. Euro ELER-Mittel und 197.214.703 Mio. sogenannte Umschichtungsmittel aus dem EGFL. Da Brandenburg den Status einer Übergangsregion erhalten hat, ist eine Absenkung der EU-Beteiligung erfolgt, von bisher 75 % auf 60 % (u.a. Ausnahmen im Bereich der AUKM, EIP, LEADER mit einer EU-Beteiligung in Höhe von 80 Prozent).

Knapp 50 % der Mittel stehen für den Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) einschließlich Wassermanagement, Natürliches Erbe und Forst zur Verfügung. Knapp 30 % der Mittel dienen der Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, die wie bisher flächendeckend über die LEADER-Methode umgesetzt werden sollen.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage der Regionalen Verwaltungsbehörde ELER Brandenburg/Berlin und der Homepage des BMEL.

Neue GAP-Förderperiode ab 2023 | MLUK (brandenburg.de)