Content.php
StartseiteKompendiumGAP-Fonds ELER/EGFLBegleitausschuss auf nationaler Ebene

Begleitausschuss auf nationaler Ebene

Die Verwaltung des GAP-Strategieplans wird durch eine Verwaltungsbehörde auf Bundesebene koordiniert(unter Schirmherrschaft des BMEL). Dieser Struktur folgend gibt es einen nationalen Begleitausschuss (BGA-NSP), der dem Partnerschaftsprinzip der EU folgt (Artikel 124 GAP-Strategieplan Verordnung „Begleitausschuss“).

Die Partner sind durch ein Interessenbekundungsverfahren im Sommer 2022 ausgewählt worden. Dieses Verfahren richtete sich vor allem an auf Bundesebene tätige Institutionen und Verbände. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Die Zusammensetzung des BGA-NSP können Sie hier einsehen.

Zur Begleitung des nationalen GAP-Strategieplans sind laut EU-Verordnung Artikel 106 (3) die regionalen Behörden miteinzubeziehen. Diese nehmen neben vielen anderen Beteiligungen am GAP-Strategieplan auch am BGA-NSP teil.

Die konstituierende Sitzung BGA-NSP fand am 16. Dezember 2022 statt. Der BGA-NSP tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr.