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Aufgaben, Rechte und Pflichten

Das Partnerschaftsprinzip ist ein Leitmotiv der Kohäsionspolitik der Europäischen Union.

Der Artikel 14 der Dachverordnung für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, kurz JTF) und der Artikel 106 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)- Strategieplan-Verordnung beschreiben den Grundsatz der Partnerschaft mit regionalen und lokalen Behörden, städtischen und öffentlichen Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Institutionen, die für soziale Inklusion, Grundrechte, die Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und die Rechte von Menschen mit Behinderungen eintreten.

Die Ausgestaltung des Partnerschaftsprinzips ist in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 dargelegt.

Das Projekt KBS unterstützt und vernetzt die Partner zur Umsetzung des Partnerschaftsprinzips im Land Brandenburg.