Der beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat angesiedelte Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung hat ein Positionspapier veröffentlicht, indem drastische Anpassungen des MFR-Vorschlags für die nächste Förderperiode ab 2028. Diese Anpassungen sind nötig, um die Förderung des ländlichen Raums zu erhalten und zu den Zielen der EU für den ländlichen Raum beizutragen.
So fordert der Rat die Beibehaltung von LEADER als branchenübergreifendes Instrument für den gesamten ländlichen Raum, das nicht nur, wie aktuell vorgeschlagen, der Land- und Forstwirtschaft dienen soll. Der aktuell reduzierte Fördersatz für LEADER von 40%-60% EU-Mitteln, anstatt der heute geltenden 80 % erfordert einen vielerorts nicht leistbaren Eigenanteil der Länder, Kommunen und Projektträger. Vor allem für ehrenamtlich getragene Projekte wird die Förderung unattraktiv und lokale Initiativen werden geschwächt.
Das „Rural Target“ als Ausgabenziel für den ländlichen Raum sollte von 10 auf 30% erhöht werden, um der Bedeutung der ländlichen Räume gerecht zu werden.
Außerdem fordert das Papier Mitentscheidungsrechte für Länder, Kommunen, Regionen und Wirtschafts- und Sozialpartner bei der Ausgestaltung der nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP). Die Länder müssen weiterhin direkt mit der EU-Kommission verhandeln dürfen. Im Sinne des Partnerschaftsprinzip darf die Reform des MFR nicht zu einer Renationalisierung der Agrar- und Strukturpolitik führen.
Achim Wolf

+49 (0)30 212 40 412
Achim.Wolf@dgb.de