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Richtlinie Speicher für Brandenburg startet am 17. April mit verbesserten Konditionen

Das Land Brandenburg fördert die Installation von Energiespeichern mit EFRE-Mitteln im Rahmen der Richtlinie Wasserstoff-Speicher Brandenburg (2024). Neben Wärme-, Druckluft- und Wasserstoffspeichern werden jetzt auch Stromspeicher in Kombination mit Anlagen zur Energieerzeugung gefördert. Das häufigste Beispiel ist ein Batteriespeicher mit zugehörigen Photovoltaik-Anlagen.

Die Förderung bezuschusst KMU der gewerblichen Wirtschaft und Energieversorgungsbetriebe ab einem Investitionsvolumen von 200.000 Euro. Ziel der Förderung ist die Integration erneuerbarer Energieerzeugung in Speichersysteme zur Schaffung eines intelligent Energiesystems.

Die Antragstellung ist ab dem 17. April 2024 über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich.

Weitere Informationen und Zugang zum Antragsportal auf der Website der ILB.