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Bekämpfung von Diskriminierung

Die Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung ist ein weiteres Ziel der Europäischen Union. Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind hierbei zu ergreifen. Ein besonderer Fokus wird auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gelegt.

Die Behindertenrechtskonvention der UN ist ein wesentlicher Bestandteil in der europäischen Rechtsordnung geworden. Sie beinhaltet eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
Alle europäischen Richtlinien und Maßnahmenhaben mit den Vorschriften der Behindertenrechtskonvention übereinzustimmen. Die EU ist verpflichtet, das Übereinkommen umzusetzen – im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und unter Berücksichtigung der europäischen Verträge.