Das EU-Recht gibt für die nationalen GAP-Strategiepläne folgende allgemeine Ziele vor:
- Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet;
- Unterstützung und Stärkung von Umweltschutz, einschließlich der biologischen Vielfalt, und Klimaschutz sowie Beitrag zur Verwirklichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der Union, einschließlich ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris;
- Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.
Diese werden durch 9 spezifische Ziele untersetzt:
a) Einkommensunterstützung und -stabilisierung sowie Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe auch im Hinblick auf die Ernährungssicherheit;
b) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beibehaltung der Marktorientierung;
c) Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel;
e) Nachhaltige Entwicklung und effiziente Nutzung von Ressourcen;
f) Beitrag zu Natur- und Landschaftsschutz;
g) Förderung von Junglandwirtinnen, Junglandwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, sozialer Integration und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten einschließlich der Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Gesellschaftliche Erwartungen an Ernährung und Gesundheit.
Diese 9 spezifischen Ziele werden durch das Querschnittsziel „Förderung von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“ unterstützt.
Achim Wolf

