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GAP-Strategieplan 5.1

Laut einer Verordnung der EU vom 2. Dezember 2021, müssen die Europäischen Mitgliedsstaaten einen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU erstellen.

Die erste Version des GAP-Strategieplans für Deutschland wurde am 21. November 2022 offiziell von der Europäischen Kommission genehmigt. Am 02. August 2024 wurde der zweite Antrag zur Änderung des GAP-Strategieplans eingereicht. Er wurde von der Europäischen Kommission am 22. Oktober 2024 genehmigt. Der GAP-Strategieplan (Version 5.1) bildet die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.

Der Strategieplan soll die Transformation des deutschen Agrarsektors hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem unterstützen und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume beitragen. Die GAP wird durch die EU-Fonds EGFL (1. Säule) und ELER (2. Säule) finanziert.

Der GAP-Strategieplan setzt sich aus den drei Bereichen der Direktzahlungen, Interventionen in bestimmten Sektoren (Obst und Gemüse, Wein, Bienenzucht sowie Hopfen) und der Fördermaßnahmen der 2. Säule zusammen.

Durch die Verlinkungen gelangen Sie zum GAP-Strategieplan und einem kompakten Kurzüberblick.

GAP-Strategieplan 5.1

GAP-Strategieplan 4.0 (Vorgängerversion) GAP-Strategieplan Kurzüberblick (09/22)